Arbeitsschutz

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung

Wir bieten unseren Kunden die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 und stellen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Geregelt werden die Leistungen und Tätigkeiten über einen Betreuungsvertrag.

Inhalte:

  • Beratung der Geschäftsführung zum Thema Arbeitssicherheit nach ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Stellung eines Arbeitsmediziners
  • Management der Vorsorgeuntersuchungen
  • Protokollierte Betriebsbegehungen
  • Begleitung von Umbaumaßnahmen und Baustellen
  • Durchführung und Begleitung von ASA-Sitzungen
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen
  • Erstellung von jährlichen Beratungsnachweisen
  • Kommunikation mit Behörden
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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihren Betriebsicher und vorschriftskonform zu beurteilen.

Inhalte:

  • Erstellung von Grundbeurteilungen
  • Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Psychischen Gefährdungsbeurteilungen

Dauer: Individuell zwischen 3 Tagen und 3 Monate

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Erstellung von Betriebsanweisungen

Inhalte: Leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab.
Dauer: 1-5 Tage
Kosten: 80,00€ pro Betriebsanweisungitsplatz
Unterweisung nach §12 ArbSchG
Wir unterweisen gerne nach Vorgabeoder Absprache Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz

Inhalte könntensein:

  • Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Alkohol, Drogen, Medikamente
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • Hautschutz
  • Heben und Tragen
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Ausbildung Sicherheitsbeauftragter

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten besteht aus 2 Modulen, Grundlehrgang und Aufbaulehrgang.

Der Grundlehrgang bereitet auf die grundlegenden Tätigkeiten als Sicherheitsbeauftragter vor und der Aufbaulehrgang beinhaltet zusätzlich die Gefährdungen der jeweiligen Branchen.

Erst nach der erfolgreichen Absolvierung von beiden Modulen kann man zum Sicherheitsbeauftragten vom Betrieb ernannt werden.

Zum Abschluss des jeweiligen Kurses erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.

Gültigkeit:2 Jahre

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Sicherheitsbeauftragter Aufbaulehrgang

Der Aufbaulehrgang muss spätestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs absolviert werden und baut auf die Inhalte des Grundlehrgangs auf und beinhaltet betriebsspezifische Themen.

Für die Ernennung zur Sicherheitsbeauftragten Person werden beide Module benötigt.

Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme am Sicherheitsbeauftragten Grundlehrgang

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    Fortbildung Sicherheitsbeauftragter

    Als Sicherheitsbeauftragter sollte man sich regelmäßig weiterbilden und dafür bieten wir unsere Fortbildung und Erfahrungsaustausch an.

    Nach erfolgreicher Teilnahme ist die Ausbildung als Sicherheitsbeauftragter wieder für 2 Jahre gültig.

    Inhalte:

    • Konfliktbereite Kunden
    • Überfallprävention
    • Alarmierung und Evakuierung
    • Angebote der BG
    • Hautschutz
    • Traumatische Ereignisse
    • Flurförderzeuge
    • Erfahrungsaustausch
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    Ausbildung Leiterbeauftragte Person(Leitern und Trite prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person)

    Personen, die im Betrieb die Funktion „Leiterbeauftragte Person“ zukünftig übernehmen sollen und Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Trite auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen. Gewerblich genutzte Leitern und Trite müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage, diese Prüfungen eigenständig durchführen zu können.

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